Die Offerten werden aufgrund der Kundenanfrage bzw. der eingereichten Unterlagen erstellt. Angebote erhalten erst durch die Rücksendung der rechtsgültig unterschriebenen Offerte ihre Gültigkeit.
Vom Auftraggeber gestellte Daten sind frei Haus des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge oder Qualität. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemässe Übernahme und Überprüfung durchzuführen. Es besteht keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler, die auf vom Auftraggeber direkt oder indirekt zur Verfügung gestellte Daten, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.
Sollte bei der Überprüfung der gestellten Daten durch den Auftragnehmer eine Korrektur notwendig werden, so wird diese separat verrechnet. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autokorrektur). Telefonisch oder via Fax angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
Dem Auftrag zugrundeliegende Vorlagen (zum Beispiel Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Farbvorlage gewünscht werden, muss ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck zur Abnahme erstellt werden.
Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets Nettopreise exkl. 8% Mehrwertsteuer und Transport. Auf unseren Rechnungen wird die MWST offen ausgewiesen. Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich unmittelbar bei der Auslieferung des Produktes. Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen-
und Manuskriptüberarbeitungen, Terminverschiebungen sowie verlangte Änderungen gegenüber der Bestätigung werden gesondert zusätzlich in Rechnung gestellt. Materialpreiserhöhungen bleiben vorbehalten.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, so hat die Zahlung bei Warenübergabe ohne jeglichen Abzug in bar zu erfolgen. Stammkunden - nach Definition des Auftragnehmers - werden gegen Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen beliefert. Andere Zahlungsmittel als die schweizerische Landeswährung bedürfen der schriftlichen Regelung, die in der Bestätigung festgehalten werden muss.
Bei Betriebsstörungen, Eintritt von Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung und Einwirkung von höherer Gewalt kann der Auftragnehmer weder für die abgegebenen Termine noch für eventuell daraus entstehender Schaden haftbar gemacht werden. Lieferfristen und Liefertermine werden nach bestem Vermögen abgegeben, sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Die Lieferung an eine CH-Adresse ist jeweils im Preis inbegriffen. Jeder weitere Anlieferort wird separat in Rechnung gestellt. Alle Transporte und Versendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
Wird das Druckgut durch unseren eigenen Lieferdienst spediert, müssen allfällige Transportschäden unmittelbar schriftlich festgehalten und durch unseren Chauffeur unterschriftlich bestätigt werden. Beim Transport des Druckgutes durch einen Dritten lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung ab. Die gelieferte Ware ist vom Besteller zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innert 2 Tagen nach Empfang schriftlich zu melden, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt.
Bei Druckaufträgen kann eine Toleranz bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung nicht beanstandet werden. Zur Verrechnung gelangen die in der Bestätigung aufgeführten Preise. Kleine Abweichungen in Farbe, Beschaffenheit und Gewicht des Papieres und Kartons sowie in den Nuancen der Druckfarben behalten wir uns vor.
Für Manuskripte, Entwürfe, Filme, Diapositive etc. haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt von zwei Wochen nach Erledigung des Auftrages in Höhe des Materialwertes. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht ausdrücklich zurückverlangte und adressierte Unterlagen keine wie auch immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. Es ist Sache des Bestellers die dem Auftragnehmer überlassenen Gegenstände gegen Feuer, Diebstahl und Wasser oder darüber hinausgehende Versicherungen abzuschliessen. Für jede Art von Rücktritt oder Ansprüchen auf Schadenersatz hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen.
Bei Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen setzten wir voraus, dass der Auftraggeber das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernehmen wir für deren allfälligen Verletzungen keine Haftung und behalten uns vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen.
Die Erteilung eines Druckauftrages an uns schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Lieferbedingungen ein.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Steckborn.
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen verbindlich.